Akupunktur
Die Akupunktur kann nicht nur Schmerzen lösen. Eine Harmonisierung der körpereigenen Energien optimiert Organfunktionen und beugt schweren Erkrankungen vor.
Die traditionelle chinesische Medizin (TCM) ist ein eigenständiges heilkundliches Konzept, das durch viele Gelehrte in China über einen Zeitraum von 2000 Jahren entwickelt worden ist. Die funktionale Betrachtungsweise der TCM verhält sich komplementär zur mehr materialistisch orientierten westlichen Universitätsmedizin.
Die TCM hat aufgrund ihrer theoretischen Grundlagen eine eigenständige Diagnostik und Therapie entwickelt. Damit kann sie krankhafte Systemabweichungen, die sich als Disharmonie der Organ-Funktionskreise präsentieren, erkennen und in ein normales Gleichgewicht zurückführen.
Akupunktur wird in der chinesischen Medizin als “äussere Therapie (wai zhi)” bezeichnet. Das Gegenstück ist die “innere Therapie (nei zhi)”, die Anwendung von Arzneimitteln.
Akupunktur ist die gezielte therapeutische Beeinflussung von Körperfunktionen über spezifische Punkte der Körperoberfläche.
Das unterschiedlich tiefe Einstechen der Nadeln an den über 360 Akupunkturpunkten gleicht die körpereigene Regulation aus und stabilisiert bestimmte Organsysteme.
Die Einstiche der Nadeln verursachen nur selten Schmerzen. Patienten spüren ein leichtes Ziehen oder ein feines elektrisches Gefühl, wenn die gesuchte Stelle erreicht ist.
Akupunktur umfasst die Diagnostik und Therapie von Krankheiten auf der Basis der TCM-Grundlagen sowie neuzeitlicher Denkmodelle. Sie wird in den verschiedensten Fachgebieten in Prävention, Therapie und Rehabilitation bei funktionellen, psychosomatischen und organischen Erkrankungen und bei Schmerzzuständen eingesetzt.
Spezielle in der chinesischen Tradition verwendete Akupunkturverfahren sind Ohr-, Hand- und Schädelakupunktur (somatotopische Mikrosysteme).
Kostenübernahme
Die Behandlungskosten werden ihm Rahmen der Zusatzversicherung rückerstattet. Das gleiche gilt für pflanzliche Heilmittel. Verordnete Nahrungsergänzungsmittel werden in der Regel nicht übernommen. Ihre Versicherung gibt Ihnen gerne Auskunft.